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Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Bitte geben Sie nach Aufgabe der Hundehaltung die Hundemarke zurück. Falls Sie die Hundemarke nicht mehr besitzen, müssen wir Ihnen 2,50 € für die Marke berechnen.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Hundesteuerabmeldung Hundesteueranmeldung

Bemerkungen

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".

Kurztext

Die Haltung eines Hundes ist bei bestimmten Anlässen abzumelden. Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
 

Ansprechpartner

  • Sachbearbeiter/-in

    Frau Büter
  • Sachbearbeiter/-in

    Frau Groß-Thedieck
  • Sachbearbeiter/-in

    Herr Rohe