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Hundesteueranmeldung


Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Nach der Anmeldung des Hundes werden die Hundesteuermarken ausgegeben / zugeschickt. Diese müssen mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Elektronisches Kennzeichen (Transponder auch Chip genannt)
  • Haftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis (theoretische & praktische)
  • Anmeldung im Hunderegister Niedersachsen

Bitte sehen Sie ebenfalls das unter stehende Merkblatt der Samtgemeinde Herzlake ein.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Hundesteuer beträgt jährlich für:

Dohren

  • für den ersten Hund 30,00 €
  • für den zweiten Hund 48,00 €
  • für jeden weiteren Hund 60,00 €
  • für jeden Kampfhund            300,00 €

Herzlake

  • für den ersten Hund 42,00 €
  • für den zweiten Hund 66,00 €
  • für jeden weiteren Hund 84,00 €
  • für jeden Kampfhund            504,00 €

Lähden

  • für den ersten Hund 42,00 €
  • für den zweiten Hund 69,60 €
  • für jeden weiteren Hund 90,00 €
  • für jeden Kampfhund            540,00 €

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hundesteuerabmeldung
Hundesteueranmeldung

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport