Hundesteueranmeldung
Hundesteueranmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Nach der Anmeldung des Hundes werden die Hundesteuermarken ausgegeben / zugeschickt. Diese müssen mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Elektronisches Kennzeichen (Transponder auch Chip genannt)
- Haftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis (theoretische & praktische)
- Anmeldung im Hunderegister Niedersachsen
Bitte sehen Sie ebenfalls das unter stehende Merkblatt der Samtgemeinde Herzlake ein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Hundesteuer beträgt jährlich für:
Dohren
- für den ersten Hund 30,00 €
- für den zweiten Hund 48,00 €
- für jeden weiteren Hund 60,00 €
- für jeden Kampfhund 300,00 €
Herzlake
- für den ersten Hund 42,00 €
- für den zweiten Hund 66,00 €
- für jeden weiteren Hund 84,00 €
- für jeden Kampfhund 504,00 €
Lähden
- für den ersten Hund 42,00 €
- für den zweiten Hund 69,60 €
- für jeden weiteren Hund 90,00 €
- für jeden Kampfhund 540,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzung
Dokumente
Anträge / Formulare
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport